Vermögenseinziehung als Budgetposten der Staatsrechnung

In einem Beitrag des Tages-Anzeiger ist nachzulesen, wie der Staat sein Budget aufbessert:

Im Sanierungsprogramm 2010 sind für die nächsten vier Jahre fast drei Millionen Franken unter dem Posten «Erhöhung Beschlagnahmungen» eingesetzt.

Was als neue Praxis vorgestellt wird, ist natürlich nicht neu. Neu ist nur, dass ist allenfalls, dass die “Erträge” offen budgetiert werden. Wahrscheinlich werden demnächst auch die Ersatzforderungen (Art. 71 StGB) budgetiert und die Gerichte angewiesen, in dieser Beziehung grosszügig zu sein, zumal es in der Regel keinem wirklich weh tut. Es soll ja dem Vernehmen nach Richter geben, welche für ähnliche Ideen Boni – sie hiessen natürlich anders – “verdient” haben.