Vernichtung beschlagnahmter Hanfpflanzen
Nach einem Entscheid des Bundesgerichts vom 09.12.2004 BGE 1P.439/2004 stellt die Vernichtung beschlagnahmter Hanfpflanzen durch die Untersuchungsbehörde einen schweren Eingriff in die Eigentumsgarantie dar und bedarf somit einer klaren gesetzlichen Grundlage. Zudem nimmt sie den Entscheid des Sachrichters vorweg. Möglich bleibt ein selbständiges Einziehungsverfahren, in dem der Sachrichter vorzeitig und unabhängig vom Hauptverfahren Einziehung und Vernichtung verfügen kann.