Verpflichtung zur Desinteresseerklärung
Wer sich verpflichtet, eine Desinteresseerklärung abzugeben, dies dann aber unterlässt, verhält sich – unter Umständen – nicht rechtsmissbräuchlich.
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Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Wer sich verpflichtet, eine Desinteresseerklärung abzugeben, dies dann aber unterlässt, verhält sich – unter Umständen – nicht rechtsmissbräuchlich.