Verteidigerhonorar als Teil eines sensationellen Deals
Am Bezirksgericht Zürich wurde eine Anklageschrift mit ca. 180 SVG-Delikten eines Motorradfahrers im abgekürzten Verfahren zu einem erstaunlich milden Urteil erhoben.
Wie das möglich ist, erklärt ein NZZ-Artikel so:
An dem Tag, an dem er aufflog, war der junge Töfffahrer gar nicht als Raser unterwegs. Aber auf dem Bild, das die Polizei während einer mobilen Verkehrskontrolle machte, waren nicht nur er und seine Yahama zu sehen. Gut erkennbar war auch eine Gopro-Kamera am Helm – und diese wirkte verdächtig. Kurze Zeit nach der Kontrolle sei die Polizei zu einer Hausdurchsuchung aufgekreuzt, erzählt der Mann am Rande der Gerichtsverhandlung. Die Beamten konfiszierten Kamera und Datenträger und werteten die Aufnahmen aus. Was sie fanden, macht den Gerichtsvorsitzenden fassungslos.
Wenn das so ist, dann rechtfertigt eine Gopro-Kamera am Helm eine Hausdurchsuchung sowie die Beschlagnahme und Durchsuchung von Datenträgern. Wie die Verteidigung damit umging, ist nicht bekannt. Das Honorar der amtlichen Verteidigung lässt allerdings nicht darauf schliessen, dass die Verwertbarkeit des Beweismaterials thematisiert wurde. Vielleicht war das ja Teil des Deals, der wie folgt aussieht:
Staatsanwalt und Verteidiger haben sich im Vorfeld auf eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren geeinigt, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Die Kosten werden dem Mann auferlegt, der als Schichtleiter eines Lagerbetriebs arbeitet und netto 4300 Franken pro Monat verdient. Die Yamaha wird eingezogen und verkauft; der Erlös dient der Deckung der Untersuchungskosten. Die Verfahrenskosten betragen 8500 Franken, das Honorar des Anwalts 19 000 Franken. Dieser wird erst aus der Staatskasse entschädigt. Das Geld soll vom Täter zurückgefordert werden, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen.
Am Ende kam der Gerichtspräsident dann auch noch auf die tolle Idee, den Anwalt in den Deal einzubeziehen:
Während der Verhandlungspause kann der Gerichtsvorsitzende den Rechtsanwalt in einer kurzen Unterredung dazu bewegen, das Honorar noch etwas zu senken. Mit dieser kleinen Korrektur bestätigt das Gericht die ausgehandelte Strafe. Sie sei aber relativ gering und nur zu erklären, wenn man von einem «unglaublichen jugendlichen Leichtsinn» ausgehe, sagt der Richter bei der Urteilseröffnung. An den Kosten werde der Mann lange zu kauen haben. Er ermahnt ihn, sich ab jetzt an die Regeln zu halten. «Sie haben im Verkehr den schlechtesten Leumund, den man sich vorstellen kann.»
So geht das in Zürich.
Man sollte seine Daten halt immer mit einem Passwort schützen (das man der Polizei natürlich nie verrät). Das schützt besser als das Strafprozessrecht.
Der technische Schutz war immer wirksamer als der rechtliche. Deshalb schliesse ich mein Fahrrad ab und deshalb sollte jedenfalls der strafrechtliche Schutz nur zur Anwendung kommen, wo der technische Schutz versagt hat.
Sind Sie den ein so schneller Radfahrer?