Veruntreuung oder blosser Abrechnungsstreit?

Das Bundesgericht spricht einen Treuhänder frei, der – so fasse ich den Entscheid zusammen – mit seiner Aufgabe zwar überfordert war und daher seine Pflichten bloss fahrlässig verletzt hat (BGer 6B_582/2014 vom 05.01.2015).

Er durfte sich sogar Geld für künftiges Honorar überweisen:

Dem Beschwerdeführer stand bei der Mandatsausübung ein grosses Ermessen zu. Er war grundsätzlich berechtigt, ab den Konten des Erblassers Geld zum Mandatszweck zu beziehen, und zwar auch zwecks eigener Vergütung (…). Soweit er Geld für „künftige Bemühungen als Willensvollstrecker“ (…) bezog, lässt sich darin nicht bereits eine auf Veruntreuung zielende Willensbetätigung erblicken, da er gleichzeitig die Weiterführung des Mandats verteidigte und damit seinen Leistungswillen betätigte (vgl. Urteil 6B_663/2011 vom 2. Februar 2012 E. 2.3.2 und 2.5.1 betreffend Betrug) [E. 2.8].

Entscheidend war wohl, dass das Bundesgericht einen rein zivilrechtlichen Abrechnungsstreit gesehen hat und dass die Beträge überschaubar blieben:

Es ist unschwer zu erkennen, dass sich der Rechtsstreit – jedenfalls vordergründig – um die Honorierung und den Auslagenersatz des Beschwerdeführers dreht. Es geht um einen reinen Abrechnungsprozess im Rahmen umstrittener Rechtspositionen, die erst in einem ordentlichen zivilrechtlichen Verfahren geklärt werden können. Es kann sich nicht darum handeln, reine Zivilrechtsstreitigkeiten mit Mitteln des Strafrechts auszutragen (MARK PIETH, Strafrecht, Besonderer Teil, 2014, S. 136). Bestreiten Erbinnen die Höhe des Honorars, steht ihnen ein Rückerstattungsanspruch zur gesamten Hand zu. Daraus ergibt sich, dass eine Honorarbestreitung oder die Klärung von materiellrechtlichen Fragen über den Bestand einer umstrittenen Forderung sowie diesbezügliche Meinungsverschiedenheiten auf dem Zivilweg zu erfolgen haben (oben E. 2.1.3; KÜNZLE, a.a.O., N. 451 zu Art. 517-518 ZGB). Vergütung und Spesenersatz sind im Streitfall durch den ordentlichen Richter festzulegen ( …) [E. 2.8].

Für die Strafverteidigung dürfte dieses Urteil des Bundesgerichts sehr wichtig sein.