Verurteilt aufgrund von Hörensagen
In einem neuen Grundsatzentscheid hatte sich das Bundesgericht zur Frage zu äussern, ob blosses Hörensagen von zwei indirekten Zeugen für eine Verurteilung genügen könne (BGE 6B_1403/2021 vom 09.06.2021, Publikation in der AS vorgesehen). Das Hörensagen bezog sich auf Aussagen des Opfers, welches zufolge Todes nicht mehr befragt und konfrontiert werden konnte, gegenüber den beiden (indirekten) Zeugen. Danach sei das Opfer von einem Krankenpfleger sexuell belästigt worden.
Nach Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des EGMR kommt das Bundesgericht im vorliegenden Fall zum Schluss, dass trotz fehlender Konfrontation ein faires Verfahren vorlag. Das Opfer hatte unmittelbar nach den Übergriffen die beiden Zeugen informiert, worüber ein Zeuge einen schriftlichen Bericht verfasst hat. Die Aussagen der Zeugen ihrerseits waren übereinstimmend (was bestritten war) und verwendeten Ausdrücke, welche das Opfer verwendet haben soll.