Verurteilung um jeden Preis?
Manchmal fragt man sich ernsthaft, was ein unabhängiges Gericht bestehend aus mehreren Profis dazu bewegt, offensichtliche Straflosigkeit zu bestrafen. Ein besonders fragwürdiges Beispiel – aus einem Nachbarkanton östlich von SO – gibt BGer 6B_1240/2014 vom 26.02.2015), in dem das Bundesgericht folgendes erwägt:
Einem Fahrzeuglenker, der den schweizerischen Führerausweis bereits besitzt, kann nicht vorgehalten werden, dass er ihn hätte erwerben müssen (E. 8.4).
Mir leuchtet das ein.