Verwahrung – formelle Voraussetzungen

Das Bundesgericht heisst eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau nach Art. 277 BStP mangels hinreichender Sachverhaltsabklärung gut (BGE 6S.258/2005 vom 24.09.2005). Das Obergericht hatte einen Mann verwahrt, obwohl zur Frage der Notwendigkeit der Verwahrung aus dem Gutachten nichts abzuleiten war.

Aus der Begründung des Bundesgerichts: “Angesichts der Tragweite der Entscheidung für den Betroffenen ist der Einhaltung der formellen Voraussetzungen für die Anordnung der Verwahrung strikte Nachachtung zu verschaffen. Dazu gehört die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens, das sich zu den entscheidrelevanten Fragen aus fachärztlicher Sicht klar und schlüssig äussert” (E. 2.3).