Vielleicht im dritten Anlauf?

Die Strafkammer des Kantonsgerichts Wallis muss ein drittes Mal über ein Entschädigungsbegehren befinden. Der Vorwurf an das Bundesgericht, ohne

Auseinandersetzung mit der einhelligen Lehre, seiner eigenen Rechtsprechung und der Gesetzessystematik der Walliser StPO, in Verkennung der grundlegenden Unterschiede zwischen einem Schadenersatzbegehren und einer strafrechtlichen Beschwerde ein (Fehl-)Urteil gefällt zu haben, hat auch nicht geholfen. (BGE 1P.319/2004 vom 29.09.2004).