Virtueller Kindesmissbrauch

Neue Medien führen zu neuen Strafbestimmungen. Über ein solches Beispiel bzw. ein entsprechendes Gesetzgebungsprojekt berichtet heute Tages-Anzeiger online. Unter Strafe gestellt sollen werden das sog. “Grooming”, aber auch “Delikte” an virtuellen Kindern in Parallelwelten wie “Second Life”. Das Projekt geht zurück auf einen Vorstoss im Nationalrat zurück, der wie folgt begründet wurde:

Auf der Plattform “Second Life” tummeln sich mittlerweile 3,7 Millionen Menschen aus aller Welt. Sie haben sich einen Avatar (Spielfigur) zugelegt, also die Verkörperung einer digitalen Identität, und bewegen sich nach Art von Harry Potter mit einem Teleporter durchs Land der “unbegrenzten” Online-Möglichkeiten – leider auch mit offensichtlich perversen Absichten. Ähnliche neue Plattformen dürften aufgrund des Erfolgs bald entstehen. Der Staat muss deshaIb von vornherein klarmachen, dass es sich auch bei einer virtuellen Vergewaltigung um eine Straftat handelt.

Wird der Missbrauch des Internets für kriminelle Absichten und sexuelle Ausbeutung von Kindern nicht beendet, so gerät die gesamte Technologie in Misskredit. Die wichtige Wirtschaftsbranche darf nicht in den Dunstkreis von illegalem Treiben gelangen; daraus würden sich für den Standort Schweiz schon mittelfristig negative Auswirkungen ergeben.

Ob und wie diese neuen Delikte verfolgt werden sollen, überlässt der Gesetzgeber wie üblich den Strafverfolgern, welche bald auch das Internet vor Misskredit zu schützen haben. Dies ist dann wohl auch das geschützte Rechtsgut.