Virtueller Kindesmissbrauch
Neue Medien führen zu neuen Strafbestimmungen. Über ein solches Beispiel bzw. ein entsprechendes Gesetzgebungsprojekt berichtet heute Tages-Anzeiger online. Unter Strafe gestellt sollen werden das sog. „Grooming“, aber auch „Delikte“ an virtuellen Kindern in Parallelwelten wie „Second Life“. Das Projekt geht zurück auf einen Vorstoss im Nationalrat zurück, der wie folgt begründet wurde:
Auf der Plattform „Second Life“ tummeln sich mittlerweile 3,7 Millionen Menschen aus aller Welt. Sie haben sich einen Avatar (Spielfigur) zugelegt, also die Verkörperung einer digitalen Identität, und bewegen sich nach Art von Harry Potter mit einem Teleporter durchs Land der „unbegrenzten“ Online-Möglichkeiten – leider auch mit offensichtlich perversen Absichten. Ähnliche neue Plattformen dürften aufgrund des Erfolgs bald entstehen. Der Staat muss deshaIb von vornherein klarmachen, dass es sich auch bei einer virtuellen Vergewaltigung um eine Straftat handelt.
Wird der Missbrauch des Internets für kriminelle Absichten und sexuelle Ausbeutung von Kindern nicht beendet, so gerät die gesamte Technologie in Misskredit. Die wichtige Wirtschaftsbranche darf nicht in den Dunstkreis von illegalem Treiben gelangen; daraus würden sich für den Standort Schweiz schon mittelfristig negative Auswirkungen ergeben.
Ob und wie diese neuen Delikte verfolgt werden sollen, überlässt der Gesetzgeber wie üblich den Strafverfolgern, welche bald auch das Internet vor Misskredit zu schützen haben. Dies ist dann wohl auch das geschützte Rechtsgut.
Wird nun also auch virtuelles Morden und all die anderen virtuellen Pixelschlachten verfolgt? Werden die virtuellen Identitäten dann also in virtuelle Gefängnisse gesteckt oder wie soll man sich das vorstellen? 😉
Und was ist mit dem Problem der Internationalität? Wenn dann müsste ja schon Interpol in diese Länderübergreifenden Virtuellen Welten unterwegs sein, doch was wenn die Virtuelle Welt gar nicht auf der Erde spielt oder in einem ganz anderem Sonnensystem oder Galaxie, wer wäre dann zuständig?
Zudem haben bzw. müssen ja virtuelle Identitäten bzw. diese Avatare auch gar nichts mit der dahintersteckenden Person zu tun haben die diese steuert, sprich ein Kinderavatar muss nicht zwingend auch von einem realen Kind gesteuert werden und je nach Welt und Universum gibts womöglich auch Gnome, Zwerge, Elfen etc… Ich frage mich gerade was wenn ein Ork ein Zwerg…. *lol*
Nun meine Meinung dazu ist, Virtuell ist eben Virtuell und bleibt Virtuell…
Gemäss Frau Bundesrat Widmer-Schlumpf sei der Virtuelle Kindesmissbrauch, wie von Frau Nationalrat Viola Amherd beschrieben bereits durch Strafgesetzbuch Art. 197 (Pornographie) abgedeckt. Der Bundesrat schlägt jedoch in seiner Stellungnahme vor, die Strafbarkeit der “Anbahnung eindeutig sexueller Dialoge mit Kindern” im Kontext der Prüfung eines Beitritts der Schweiz zur Europaratskonvention zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu überprüfen.
Übrigens, die Urheberin der Motion Frau Nationalrat Viola Amherd ist Mitglied in der Stiftung Kinderschutz Schweiz – jetzt wissen wir woher der Wind weht …