VoIP im rechtsfreien Raum?

In einem heutigen NZZ-Beitrag über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Internet-Telefonie äussert sich der stellvertretende Direktor des BAKOM wie folgt zur Frage, ob die Untersuchungsbehörden im Strafverfolgungsfall Voip-Kommunikationen abhören lassen können:

Diese Pflicht besteht auch für die Voip-Anbieter. Ändern wird sich jedoch die technische Ausgestaltung. Die Anbieter müssen die Umsetzung dieser Pflicht mit dem «Dienst für besondere Aufgaben» im UVEK absprechen. Leider bestehen noch keine standardisierten internationalen Normen für die Abhörung von Voip, so dass heute eine Abhörung nötigenfalls noch je im Einzelfall einzurichten wäre.