Vom alten zum neuen Richterbild
Markus Felber (fel.) lädt in einem in SJZ 103 (2007) Nr. 18 erschienenen Artikel zu einem hoch interessanten Blick hinter die Fassaden des Bundesgerichts ein. Er beschreibt eindrücklich, wie und aus welchen Gründen sich das Richterbild (nicht nur am Bundesgericht) verändert hat und wie sich Politiker, Anwälte und nicht zuletzt die Richter selbst damit schwer tun. Felber erklärt insbesondere die oft beklagte Gerichtsschreiberjustiz, die er selbst unter dem Vorbehalt einer funktionierenden richterlichen Führung und der Entscheidung der wertenden Fragen durch die Richter durchaus begrüsst:
Vermutlich dürften jene bösen Zungen, nicht ganz Unrecht haben, die da spotten, die Qualität der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sei nicht trotz, sondern wegen des grossen Einflusses der Gerichtsschreiber gewährleistet.
Zu denken geben auch für das neue Richterbild folgende Ausführungen:
Der Grossteil der Richter beschäftigt zwischen einem und fünf Mitarbeitern und erstellt einige wenige oder bis zu fünfzig Prozent der Referate selbst. Die Intransparenz erlaubt es jedem Richter, genau so zu arbeiten, wie es seinem Naturell und seinen Fähigkeiten entspricht.
[…]
Dass ein Teil der heute amtierenden Richter den enormen Anforderungen des alten Richterbilds nicht voll zu genügen vermag, wird im Übrigen vor allem von den Richtern selbst immer wieder beklagt. Würde noch immer konsequent dem alten Richterbild gemäss gearbeitet, vermöchte ein Richter, der nicht im Stande ist, ein anspruchsvolles Referat von Grund auf selbst zu erarbeiten, sein Amt überhaupt nicht auszuüben.
Letztlich gilt für Gerichte genau dasselbe, das in jeder Organisation gilt: Ohne Führung keine Qualität.