Vom Wert der Unschuldsvermutung …
… zeugt ein neues Urteil des Bundesgerichts (BGer 6B_962/2010 vom 14.07.2011; Fünferbesetzung, öffentliche Beratung):
Wenngleich einiges für eine andere Deutung der Vorkommnisse sprechen könnte, durfte die Vorinstanz ohne Willkür und ohne Verstoss gegen die Unschuldsvermutung hinsichtlich des Tatablaufs auf die Aussagen der Beschwerdegegnerin 2 abstellen (E. 4.4).
Solche Erwägungen sind Folge der Willkürkognition, die das entsprechende Urteil jeder begründeter Kritik entzieh. Immerhin wurde der Fall aber öffentlich verhandelt, sodass das Ergebnis aufgrund der Beratungen besser nachvollziehbar sein könnte. Die Verhandlungsprotokolle sind leider nicht öffentlich, oder doch?
der wert der unschuldsvermutung ist längstens geschmolzen wie das eis unserer gletscher.