Von der Polizei für die Polizei durch die Polizei
Der Kantonsrat hat gestern die Änderungen des kantonalen Polizeigesetzes (u.a. verdeckte Vorermittlungen, Observationen, Alkoholtestkäufe) einstimmig angenommen. Dass das Gesetz teilweise verfassungswidrig ist und von der Polizei entworfen wurde, hat kein einziges Mitglied des Parlaments gestört (oder geglaubt). Die neuen präventiven polizeilichen Zwangsmassnahmen sind offenbar notwendig und unbedenklich. Zu beachten ist dabei das ausgeklügelte System von checks and balances im Kanton Solothurn, das dem Schutz des Individuums Rechnung trägt. Dazu betonte der Polizeidirektor gemäss Solothurner Zeitung (Ausgabe vom 28.08.2013, 21), dass
die Polizei ihre Arbeit – etwa bei verdeckten Ermittlungen – über ein Mentoring selbst beaufsichtigt.
Damit sind alle Bedenken beseitigt. Im Ergebnis wird uns einstimmig ein von der Polizei entworfenes Polizeigesetz gegeben, das im Grunde nichts anderes als ein Zwangsmassnahmengesetz ausserhalb der Strafprozessordnung ist. Nur gut, dass sich die Polizei bei der Anwendung selbst beaufsichtigt.
Die Vorlage findet sich hier.
ein starkes Stück!
Ich habe das neue Polizeigesetz zugegebenermassen nicht einlässlich studiert, zweifle aber daran, dass die StPO überhaupt Raum für die Kompetenzen lässt, welche der Polizei nun scheinbar eingeräumt worden sind.
Im Übrigen ist es doch recht störend, wenn man trotz einheitlicher StPO wieder mehrere Gesetze konsultieren muss, um rauszufinden, was allenfalls gilt.
Das schreit ja förmlich nach einer abstrakten Normenkontrolle durch das Bundesgericht! Der Kanton ist ja wohl kaum zum Erlass von derartigen strafprozessualen Normen legitimiert, selbst wenn sie noch so hübsch in ein polizeirechtlichs Deckmäntelchen verpackt werden.