Von Göttern und Fröschen
Unter diesem Titel publiziert Tom Frischknecht im heute erschienenen Jusletter ein wunderbares Essay über die strafrechtliche Auslegung des im Fussball in Endlosschlaufe diskutierten Handspielverbots. Obwohl alle davon reden, kennt die Regel kaum einer. Das ändert Frischknecht auf äusserst geistreiche und unterhaltsame Art, illustriert mit anschaulicher YouTube-“Kasuistik”. Lesen, anschauen und geniessen!
einer Spielregel.
Ein Beamter schreibt und wir sollen an Weblaw zahlen, um das zu lesen?
@Mike: Richter sind keine Beamten und selbst wenn sie es wären: ein geistreiches Essay aus beamteter Feder ist ja nicht von Vornherein ausgeschlossen. Aber mit dem Bezahlen hast Du schon Recht. Ich überlege mir was.
Die Fussballer der St. Galler Gerichte hoffen auf eine Fortsetzung! Zum Beispiel zur Abseitsregel. Gilt sie auch für Staatsanwälte? Oder dürfen diese – wie beim Anklageprinzip vor Bundesgericht – auf Toleranz zählen? Wann ist ein Abseits auch ein “Abseitsvergehen” (FIFA Spielregeln 2018719, Regel 11)? Eine Übertretung genügt offensichtlich nicht, ein Verbrechen ist aber auch nicht gefordert. Ein Vergehen liegt nach Regelwerk nur vor, wenn der im Abseits befindliche Spieler “aktiv am Spiel teilnimmt, indem er…”. Es folgt eine lange Aufzählung, über die gestritten werden kann, ob sie nur beispielhaft oder abschliessend ist. Für die “aktive” Teilnahme wiederum genügt unter Umständen eine blosse Unterlassung, dass nämlich der abseits stehende Spieler stehen bleibt und dem Gegner “eindeutig die Sicht versperrt”. Werden Dicke damit diskriminiert? Juristenfutter allemal! Machen wir doch aus strafprozess.ch einen Fussball-Blog!