Von offiziellen Vorhaben der Bundesanwaltschaft
Laut einem aktuellen Beitrag der SonntagsZeitung existiert ein „Geheimprotokoll“, welches das immer bestrittene Komplott gegen alt Bundesrat Blocher aufzudecken scheint (vgl. dazu meine Beiträge unter dem Tag Roschacher):
Lapidar heisst es im Protokoll, dass das Gespräch zwischen den Bundesanwälten und den GPK-Vertretern «Teil eines offiziellen Vorhabens der BA war». Was das zu bedeuten hat, dazu will die Bundesanwaltschaft keine Stellung nehmen. Zu erahnen ist die Intention: In Anbetracht des politischen Kalenders (Eidg. Wahlen, Bundesratswahlen) sei der Spielraum der GPK «eng», heisst es in der deutschen Übersetzung der in Französisch verfassten Aktennotiz. Die BA verweist stattdessen auf das am letzten Mittwoch eingestellte Verfahren gegen ihre drei Mitarbeiter Fels, Nicati und Fabbri: Die ausserordentliche Staatsanwältin des Bundes Sarah Schödler habe keinerlei Anhaltspunkte für ein «fehlbares Verhalten» festgestellt.
Diese Aussage lässt sich nicht überprüfen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beruft sich auf das «Amtsgeheimnis» und untersagte Schödler, der SonntagsZeitung ihren Entscheid zu erläutern. Noch am 8. Januar 2008 hatte das Bundesstrafgericht in Bellinzona die Weitergabe der Akten als Amtsgeheimnisverletzung qualifiziert.
Der 8. August war der eigentliche Start zur Demontage von Blocher, die in der Pressekonferenz von Meier-Schatz am 5. September ihren Höhepunkt fand. Die von Fels und Nicati entwickelte Verschwörungstheorie brach allerdings in sich zusammen, als Holenweger den Nachweis erbrachte, die Flipcharts und Papiere im Alleingang erstellt zu haben [Hervorhebungen durch mich].
Ausser der SonntagsZeitung scheint sich niemand dafür zu interessieren, dass die untersuchende mit der untersuchten Behörde gemeinsame Sache gegen den politischen Gegner machte.
Der SZ-Artikel stammt übrigens von einem Journalisten, gegen den die Bundesanwaltschaft wegen Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB) ermittelt.