Vorbefasste Oberrichter?
Kassiert das Bundesgericht ein Berufungsurteil, kann das Berufungsgericht bei der Neubeurteilung wieder in derselben Besetzung entscheiden. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichts auch dann, wenn das erste Berufungsurteil wegen Verletzung der Unschuldsvermutung kassiert worden war (BGer 7B_640/2023 vom 22.02.2024).
Der Fall ist insofern speziell, als sich die Verletzung der Unschuldsvermutung auf Delikte bezog, welche bereits verjährt waren. Das Berufungsgericht nahm aber für diese Tathandlungen trotz Verjährung eine Beweiswürdigung zuungunsten des Beschwerdeführers vor (vgl. dazu das kassierte Urteil BGer 6B_472/2021 vom 27.04.2023 E. 3.2). Dass das für die Neubeurteilung in gleicher Besetzung nichts Gutes erahnen liess, erscheint mir als verständlich. Das Bundesgericht weist dennoch ab, formuliert dies aber leicht verfänglich:
Dass das Bundesgericht in seinem Urteil 6B_472/2021 vom 27. April 2023 das Verfahren an das Berufungsgericht zurückwies zum Erlass eines Urteils, das keine Verletzung der Unschuldsvermutung mehr erkennen lässt, begründet keinen Ausstandsgrund im Sinne der oben (E. 4.4) dargelegten Praxis (E. 5.2).
Das könnte man auch so verstehen: Die Unschuldsvermutung ist zwar verletzt, aber das darf beim neuen Urteil nicht mehr erkennbar sein.
Die Unschuldsvermutung ist zwar verletzt, aber das darf beim neuen Urteil nicht mehr erkennbar sein.
Oder:
Sag mal ihr Trottel könnt ihr wiederrechtliches nicht rechtskonform
Darstellen. kaschieren statt legitmieren.
Mit diesem Bundesgerichtsentscheid zeigt es sich einmal mehr, dass die Schweizer Justiz seit Jahren ein riesen Problem bezüglich Willkür, Unbefangenheit, Gewaltentrennung und Korruption hat. Die absolut einzuhaltenden Grundrechte einer Demokratie und eines Rechtsstaates werden vorsätzlich mit Füssen getreten, missachtet und willkürlich einfach nach Gutdünken und Druck einer Partei wie z.B. der Staatsanwaltschaft angewendet.
Das muss seit langem endlich beendet werden indem die Richter zur Rechenschaft, zur Haftung und damit zur Verantwortung für ihr Tun und Lassen belangt, verurteilt und bestraft werden. Die Bundesverfassung hält fest, dass vor dem Gesetz alle Menschen, inklusive der Justiz und deren Richter, Staatsanwälte eben mit den übrigen Menschen gleichgesetzt sind!
Ein Fall für das Justizdepartement, die BR Keller -Suter, welche es nicht wagt endlich Tacheles zu sprechen und im Auftrag, Willen und Sinn des Volkes zu handeln!
“…dass die Schweizer Justiz seit Jahren ein riesen Problem bezüglich Willkür, Unbefangenheit, Gewaltentrennung und Korruption hat…”
Ah ja, wer kennt sie nicht, die Zustände bei uns hier wie in Mexico, Brasilien und Co…
Die zustände in Mexico sind deutlich Rechstaatlicher als in der Schweiz den da kein ein einzelner sich gegen ein Gesetz wehren das nicht Verfassungskonform ist, wie zB das Cannabisverbot. In der Ewiggestrigen Schweiz zählen wissenschaftliche Erkentnisse nichts, man bestraft Leute weil Sie nicht nach der eigenen Ideologie leben, shame on you, Staatsdiener, aber wer beim Staat anfängt muss sein Gehirn auch vorher abgeben.
Ja, das musste ich auch erst alles erleben, bevor ich es geglaubt habe.
Polizisten, die Urkunden fälschen und vor Gericht lügen (mehrere Fälle), Richter, die das Protokoll der Hauptverhandlung fälschen, Beweisanträge nicht behandeln und offen Rechtsbeugung betreiben, Behörden, die selbst dann an einer rechtswidrigen Praxis festhalten, wenn sie dafür schon verurteilt wurden, Behörden, die Gesuche um Akteneinsicht zur Einsprache umdeklarieren (und die Akteneinsicht verweigern), Statthalter, die Strafbefehle erlassen, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind und Staatsanwaltschaften, die in all diesen Fällen nicht ermitteln.
Bevor ich das erlebt habe, glaubte ich an den Rechtsstaat. Heute weiss ich, dass v.a. Strafverfahren reine Show sind, um dem Bürger Rechtsstaatlichkeit vorzugaukeln. Eine ergebnisoffene Wahrheitsfindung gibt es nicht. Kann man dem Beschuldigten die Tat nicht nachweisen, dann wird eben in die Trickkiste gegriffen.
@John: Aber klar, insbesondere i.S. Korruption steht es um Mexico viel besser als um die Schweiz. Wachen Sie endlich auf, oder wandern Sie aus! Ihre Verbitterung ist langsam nicht mehr zu ertragen…
Ach KKS als Polizeivorsteherin von St. Gallem unfähig, da war es üblich in allem Gefängnisses Häftlingen Sonntags keinem Hofgang zu gewähren wegen Personalmangel. Die Schweiz ist ja nicht mal in der Lage Ihren Häftlingen die Menschenrechte zu gewähren, Genf auch ganz vorne mit dabei. Und was wollen wir nun von solchen Leuten erwarten? umsetzung der Verfassung? Eine Verfassung ohne Verfassungsgericht ist sowieso Wertloses WC Papier. Weil der einzelne seine Rechte nie gegen die Mehrheit beklagen kann. Die direkte Demokratie ist bereits ein Problem, den Sie ist die legitimierung das die Mehrheit die Minderheit, entgegen allem Grundrechten, diskriminiert, Minderheiten sind in diesem Land überhaupt gar nicht geschützt sondern werden mit Staatsgewalt diskriminiert. ZB Burka Träger.
Immerhin ermöglicht Ihnen die angeblich wertlose Verfassung resp. die darin garantierte Meinungsfreiheit, dass Sie sich jeden Tag öffentlich abschätzig über die Staatsanwaltschaft äussern dürfen.
So frei ist diese Meinungsäusserung längst nicht wie Sie in der Verfassung sttipuliert wird, ich darf keine Persönlichen Anschätzige Meinungen gegen identifizierbare Staatsanwälte äussern, ich darf keine pointierten Meinungen äussern die dann als Drohung interpretiert werden könnten, ich darf nicht auf Korrelationen hinweisen wenn damit Rassen diskriminiert werden könnten.
Bei uns schränken Gesetze und Verodnungen die Verfassung ein und wie wollen Sie das jetzt Rechtfertigen unter der Normenhirachie die in einem echten Rechstaat gelten müsste?
@John: Das Meinungsäusserungsrecht kann wie jedes andere Grundrecht eingeschränkt werden. Ich finde das grundsätzlich auch falsch. Wenn die Äusserung aber bspw. als Drohung i.S.d. Gesetzes zu verstehen ist, ist es doch nicht abwegig, sie als Drohung zu verfolgen.
Es gibt hier verschiedene Probleme bei der Drohung. Zum einen ist Sie bereits schwierig von der Warnung abzugrenzen, ein durchschnittlich intelligenter Bürger versteht den Unterschied nicht. Zum anderen werden die wenigsten wirklich in Angst und Schrecken verwetz von diesen Äusserungen, was natürlich unter anwaltlicher Begleitung stets behauptet wird. Zuletzt macht es jeglichen Sarkamus schwierig, daher auch der Ausdruck der pointierten Meinungsäusserung. In der Realität wird der Tatsbestand oft missbraucht von Gutbetuchten vetretenen um Weniger Gut betuchte Mundtot zu machen. Wenn aber jemand wirklich bedroht wird und sich fürchtet soll das verfolgt werden ja da teile ich Ihre Meinung. Ich behaupte aber mal das diese Vorausetzung bei 80% aller Strafanträge nicht gegeben ist.
Und wenn der Staatsanwalt Vorladungen ins Ausland sendet versehen mit androhung von Zwangsmasshmen, dann gilt das weder als Drohung noch als Nötigung noch als Amtsmissbrauch und dies obwohl man den Ankündigungen sogar noch taten folgen liess.
und -innen?
@kj: Den Text vielleicht nochmals überarbeiten.
Mein Vorschlag: Richter/innen, die in ihrer Karriere insgesamt fünf Mal rechtskräftig festgestellt bei der Verurteilung von Beschuldigten in Willkür gefallen sind, scheiden aus dem Beruf aus. Willkür ist offensichtliches Fehlverhalten, Grobfahrlässigkeit, wenn nicht Absicht und sollte an sich gar nie vorkommen in der Justiz.
jawohl, sollte umso mehr für Staatsanwälte gelten mit dem Strafbefehl, gleichzeitig sollte das Verfahren immer kostenlos sein für den Beschuldigten wenn er auch nur in Nebenpunkten obsiegt und ein besseres Urteil im Verfahren erlangt als mit dem Strafbefehl. Das würde Staatsanwälte zwingen faire Strafbefehle zu erlassen.
Welche ja als Offerte gelten, ein Offerte muss ja irgendwo zwingend einen Vorteil beinhalten wenn ich keinerlei Vorteile habe, ja sogar novh härter bestraft werde als im echten Verfahren, welcher total minderbemittelte würde dann Offerten Annehmen.