“Vorkommnisse am Bundesstrafgericht”

Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts hat gestern seinen Bericht vom 5. April 2020 veröffentlicht, den sie in einem aufsichtsrechtlichen Verfahren betreffend “Vorkommnisse am Bundesstrafgericht” verfasst hat.

Wer oder was den Bericht genau veranlasst hat, habe ich dem Bericht nicht entnehmen können und viele der untersuchten “Problemfelder” scheinen eher keine zu sein. Und trotzdem wird man den Eindruck nicht los, dass in Bellinzona wenig so ist, wie man es von einem Gericht erwarten dürfte.

Sachlich unhaltbar erscheint mir auch die Zuständigkeit der VK BGer. Was genau soll Bundesrichter qualifizieren, solche Verfahren gegen Kollegen zu führen? Das ganze Verfahren liefert eigentlich nur Gründe dafür, die unglückliche Organisation des ganzen Bundesstrafrechtsapparats grundlegend zu überdenken.