Vorratsspeicherung von Daten
Die EU macht ihren Mitgliedstaaten neue Vorschriften über die Vorratsspeicherung von Daten. Die
RICHTLINIE 2006/24/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG (ABl L 105/54 vom 13.04.2005)
definiert u.a. die auf Vorrat zu speichernden Daten und die Dauer (sechs bis 24 Monate) der Aufbewahrung dieser Daten. Die Mitgliedstaaten haben die Richtlinie bis 15.09.2007 umzusetzen oder der Kommission zu erklären, die Umsetzung bis 15.03.2009 aufzuschieben. Die Erklärungen von 16 (!)Mitgliedstaaten finden sich am Schluss der Richtlinie.
Was der Europäische Datenschutzbeauftragte davon hält, findet sich hier.