Wahlen an das Bundesgericht (und an das OGer SO)

Am 27. September 2023 muss die Vereinigte Bundesversammlung schon wieder zwei neue Bundesrichter wählen. Zwei Mitglieder der Zweiten zivilrechtlichen Abteilung sind gemäss Medienmitteilung des Bundesgerichts zu ersetzen. Die Gerichtskommission schlägt vor:

Als Nachfolge von Richterin Elisabeth Escher (Die Mitte) und Richter Felix Schöbi (Die Mitte, ehemals BDP), die Ende Jahr in Pension gehen, schlägt die Vereinigte Bundesversammlung Matthias Kradolfer (FDP) und Rolf von Felten (die Mitte), beide letztinstanzliche Richter auf kantonaler Ebene, zur Wahl vor. Herr Kradolfer ist zudem Privatdozent an der Universität und nebenamtlicher Richter am Bundesgericht.

Das eröffnet die Chance für Zivilrechtler, in eine zivilrechtliche Abteilung zu wechseln und dafür ausnahmsweise einen Strafrechtler in eine strafrechtliche Abteilung zu setzen. Aber darauf kommt es am Bundesgericht genauso wenig an wie am Obergericht des Kantons Solothurn, das dann auch wieder eine freie Stelle zu besetzen hat. Auch hier erfolgt die gerichtsinterne Zuteilung nicht primär nach fachlichen Kriterien:

  • Sie besitzen das Schweizer Bürgerrecht sowie das Anwaltspatent eines schweizerischen Kantons.
  • Sie bringen mehrjährige juristische Erfahrung in der Rechtsprechung, in der Verwaltung oder in der Advokatur mit.
  • Oberrichter/-innen des Kantons Solothurn sind verpflichtet, im Kanton Wohnsitz zu nehmen.