Wahrheitsfindung?
Die Beweismittel dienen nach Art. 139 Abs. 1 StPO der Wahrheitsfindung. Das ganze Beweisrecht, ja das ganze Prozessrecht, ist vom Wahrheitsbegriff durchsetzt. Was es mit der Wahrheit auf sich hat, fragen sich Juristen dennoch höchstens am Rand.
Andere, insbesondere Friedrich Dürrenmatt, haben sich ein Leben lang mit der Wahrheit auseinandergesetzt. Sie kommen zu Schlüssen, die den Juristen in seinem Entschluss bestärkt, nicht allzu tief darüber nachzudenken:
Wahrheit ist ein Wort des Glaubens. Niemand vermag grausamer zu sein, als jene, die im Namen der Wahrheit handeln. Sie handeln auch im Namen der Gerechtigkeit. Die Wahrheit und die Gerechtigkeit sind die grössten Massenmörder der Geschichte (Dürrenmatt, Pflicht zum Atheismus, WIENER 9/1988, 3).
Omg ein Jurist der Dürrenmatt liest und vielleicht sogar „Blätter aus dem Brotsack“ von Max Frisch kennt? Solch staatsverachtende Schriften gehören zusammen mit dem Internet längst verboten!!
Sind diese Schmähschriften denn immer noch legal?
In der sogenannt guten alten Zeit fragte niemand nach Legalität. Wer solches gelesen hat bekam ein Billett Moskau einfach angeboten und die hiesige Weltsicht war wieder in Ordnung.
@irgendeiner:
Da Sie sich nach der „guten alten Zeit“ zurücksehnen, wären Sie bestimmt auch damit einverstanden, dass die Staatsmacht Sie grundlos verhaftet, für unbestimmte Zeit wegsperrt und je nach Lust und Laune foltert, um das gewünschte Geständnis zu erhalten.
Sind es diese Zustände, die Sie herbeisehnen?
@H. Schmid:
Sie dürften meinen ersten Kommentar trotz einleitendem „Omg“ zu wörtlich aufgefasst haben?
Das „sogenannt“ in meinem 2. Kommentar drückt aus, dass ich mich eben gerade von der damals oft gehörten Meinung distanziere.
Folterung? Nur die sogenannt beste aller Demokratien scheint es noch regelmässig (z.B. in Guantanamo) zu praktizieren. Der bodenständigen eidgenössischen Justiz stehen – wie der Blog hier öfters aufzeigt – bessere Mittel zur Verfügung 😉
Hallo.
auch wenn es vielleicht nicht hierhin passt: ich interessiere mich für das Thema der Wahrheitsermittlung im Strafverfahren in der CH. Da dieses Thema hier angesprochen wird, wollte ich fragen ob jemand Aufsätze, Bücher etc. zu diesem Thema kennt?
Bin für jede Hilfe sehr dankbar, da ich kaum etwas geeignetes finden kann.
vielen Dank schon im voraus.
Ein bisschen konkreter müssten Sie schon werden.
Das Thema ist: Wahrheitsermittlung im Strafverfahren. Welches ist das Mass der Wahrheit? Wie bzw. mit welchen Methoden wird diese ermittelt? Wie findet man heraus was sich wirklich zugetragen hat bei einem Mord, einem Einbruch etc.?
Es ist leider sehr schwer, wie ich finde, Aufsätze, Diss., allg. Literatur darüber zu finden…
Wahr ist, wovon sich der Richter in freier Beweiswürdigung überzeugt (Art. 10 Abs. 2 StPO). Dazu und zur Frage, wie er diese Überzeugung gewinnen soll, gibt es tonnenweise Literatur. Stichworte, nach denen Sie suchen müssen sind z.B. die richterliche Beweiswürdigung, Beweisrecht, Beweismethoden, in dubio pro reo, Unschuldsvermutung, etc., etc. Oder halt einfach mal Literatur zum Strafprozessrecht konsultieren.