Wandervögel Thurgau
Die Reisegruppe “Wandervögel Thurgau” hat von einem privaten Reiseunternehmen einen Bus samt Chauffeur gechartert, um an einer unbewilligten Demonstration in Rapperswil-Jona teilzunehmen. Anlässlich einer ersten Anhaltung wurde dem Chauffeur in Wattwil befohlen, sich für die nächsten 24 Stunden vom Gebiet der Gemeinde Rapperswil-Jona fernzuhalten. Er fuhr dennoch auf das Gemeindegebiet, wo er wieder angehalten und für die Dauer von 24 Stunden aus dem Gebiet des Kantons St. Gallen weggewiesen wurde. Mit seinen Beschwerden gegen die beiden Massnahmen blieb der Chauffeur von den Behörden des Kantons SG nur teilweise erfolgreich. Vor Bundesgericht obsiegte er dann aber klar (BGer 1C_134/2022 vom :14.09.2022):
Die angefochtene Fernhalte- bzw. Wegweisungsverfügung erweist sich damit als unverhältnismässig, weil die Polizei nur den Beschwerdeführer ins Recht fasste und die demonstrationswilligen Passagiere, die sie damit eigentlich vom Kundgebungsort fernhalten wollte, unbehelligt liess, obwohl ihr die Organisatorin der Gruppe bekannt und sie damit in der Lage war, polizeiliche Massnahme direkt gegen diese zu erlassen. Dazu kommt, dass die Eignung der Massnahme zur Erreichung des Zwecks – ihre Teilnahme an der unbewilligten Demo zu verhindern – fraglich ist. Die Beschwerde ist begründet (E. 3.3).
Hat zwar nicht direkt mit Straf- und Strafprozess zu tun, aber es würde mich nicht wundern, wenn es Strafverfahren gegen “Mitglieder” der Wandervögel gegeben hätte, obwohl sich die Verfügungen nur gegen den Chauffeur gerichtet hatten.
Das vom Beschwerdeführer geleistete Kostendepot (ein Goldbarren, siehe Entscheiddispositiv) erscheint mir auch noch erwähnenswert.
@Zeitlungsleser:
Das wird wohl kein Zufall sein. Teile der Covid-Skeptiker driften immer mehr in Richtung Reichsbürgerbewegung ab. Der Staat ist eine private Organisation, ergo kann er kein Geld herausgeben. Deswegen braucht es Goldbarren. Und das Bundesgericht scheint diese wirre Argumentationslinie noch zu stützen, indem es Goldbarren als Prozesskostenvorausschuss akzeptiert.
So ein Bullshit. Wer bei der Geldschwemme der letzten 10 Jahre und der Verschuldung Weltweit bei steigenden Zinsen seine Vermögen diversifiziert ist desswegen sicherlich kein Reichsbürger (von welchen es hierzulande sowieso wenige gibt, die Argumentationslinie ist dort auch eine ganz andere von Wegen Deutschland sein kein eigenes Land, Steuern werden über GmbHs eingezogen, wo man sich sicher Fragen kann macht so etwas Sinn bzw worin liegt der Zweck urstaatliche Leistungen durch Gewinnorientierte juristische Personen zu besorgen)
Wer meint Fita Geldwährungen seine Wertbeständig sollte sich mal mit der Geschichte beschäftigen….natürlich ist diesesmal alles anders….Fiat Geld Währungen haben eine durchschnittliche Lebensdauer von 100 Jahren über 5000 Jahre Menschheitsgeschichte…..
Wir sehen bereits die Implikationen der steigenden Zinsen zB in England und das ist bei uns nicht anders, den Staatsanleihen Dreck müssen die Pks von Gesetzeswegen zu grossen Anteilen halten.
In der Quittessenz kann ich sogar noch teilweise zustimmen, der Staat ist völlig unfähig die Anliegen eines Volkes zu befriedigen, weder kann bzw will er Wertbeständiges Tauschmittel zur Verfügung stellen, sein feuchter Traum wäre Schwundgeld, so das niemand je sparen kann und jeder immer schön Sklave im Hamsterrad seiner Anschaffungen bleibt….
Wir sehen den Stress im System, die Notenbanken werden die Zinsen in den nächsten 6 Monaten wieder senken müssen, die Staaten dessavouiren die Inflationsbekämpfungsbemühungen mit Ihren Energiedeckeln sowieso bereits, das aktuelle Zinsniveau führt zB in den Staaten dazu das jeder Bürger 20‘000 Dollar alleine Zinsdienst leisten muss.
Es ist auch nichts als logisch, der Zinseszins führt alle paar 100 Jahre zu deratigen ungleichgewichten.
Es ist a
Ich checke die argumentation des bg nicht ganz. Gemäss dessen feststellungen wäre es wohl zulässig gewesen, gegenüber allen mitgliedern der gruppe eine wegweisungsverfügung zu erlassen (weil sie ja erkennbar an der demo hätten teilnehmen wollen). Indem nur der chauffeur weggewiesen wurde, hat die polizei zwar nur einen von insgesamt mehreren störern weggewiesen. Aber nur weil andere störer auch hätten weggewiesen werden können oder sollen, heisst das doch nicht, dass der tatsächlich weggewiesene seine störereigenschaft verliert. Ich könnte mir im übrigen vorstellen, dass die polizei implizit davon ausging, dass wenn sie den chauffeur wegweist, sie auch die anderen gleichsam mitwegweist, weil sie in einem bus mit dem nun weggewiesenen chauffeur fuhren. Und die geeignetheit der massahme scheint mir auch gegeben gewesen zu sein. Mit der fernhaltung von rapperswil hatte man den zugang zur demo in dieser stadt immerhin erschwert. Mit der argumentation des bg dürften in rapperswil zukünftig überhaupt keine wegweisungen mehr möglich sein, weil rappi nun mal nahe der zürcher grenze liegt. Das ist kaum der sinn des kant. PolG. Und dass st.galler polizisten wegweisungen verfügen dürften, die zürcher gebiet betreffen, kann ich mir auch nicht vorstellen.