Wann ist eine Strafe gerecht?

Prof. Martin Killias erklärt es in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger. Meine Lieblingspassage:

Tagi: Im «Echo der Zeit» diese Woche hat Professor Marcel Niggli von der Uni Freiburg genau diese These vertreten: Strafmass und Strafart hätten keine Auswirkungen auf die Rückfallquote. Sie widersprechen ihm?
Killias: Als Erstes freue ich mich, dass jetzt plötzlich zugegeben wird, dass Freiheitsstrafen offenbar nicht schädlich sind. Das ist gegenüber dem Gesetzgeber ganz anders kommuniziert worden. Deshalb hat er im Strafgesetzbuch die angeblich «schädlichen» Freiheitsstrafen möglichst zurückgedrängt. Die gleiche Wirkung auf den Rückfall heisst aber nicht, dass aus der Sicht der Opfer – wie zum Beispiel bei Lucie – ein längerer Freiheitsentzug nichts brächte: Dieses Verbrechen hätte sich dann nicht ereignet. Drittens ist die Frage, welche Schlüsse man aus der Tatsache zieht, dass die Strafart das Rückfallrisiko nur wenig beeinflusst. Meiner Ansicht nach wäre das ein Grund, Geboten der Gerechtigkeit gegenüber den Opfern mehr Gewicht zu verleihen (Hervorhebungen durch mich).

Abgesehen davon, dass m.W. nie behauptet wurde, Freiheitsstrafen an sich seien schädlich, ist die Feststellung, der Fall Lucie hätte sich nicht ereignet, wenn der Täter länger eingesperrt worden wäre, für einen Rechtsprofessor ziemlich unreflektiert. Wahrscheinlich wurde Killias falsch zitiert.