Was das Strafrecht (nicht) bringt

Bundesrichter Hans Wiprächtiger äussert sich vor der Sondersession Strafrecht vom 03. Juni 2009 in einem sehr lesenswerten Beitrag im Tages-Anzeiger zur Wirkung von Sanktionen. Wiprächtiger warnt ausdrücklich vor populären aber übereilten und ev. sogar kontraproduktiven Gesetzesänderungen. Hier ein kleiner Auszug:

Untersuchungen zeigen immer wieder dasselbe auf: Es spielt keine Rolle, welche Sanktion ausgesprochen wird. Die Rückfallquote bleibt immer die gleiche, wie auch die jüngsten Zahlen des Bundesamtes für Statistik zeigen. Härtere Strafen vermindern die Kriminalität also nicht. Unlängst wurde in einer Studie zum Fahren in angetrunkenem Zustand nachgewiesen, dass die Rückfallquote in Kantonen mit strengen Sanktionen nicht tiefer ist als in solchen mit milderen Strafen. Weder die Art noch die Höhe der Strafe schrecken ab. Vielmehr beeindruckt die Gefahr, erwischt zu werden.

Nun, die Parlamentarier werden sich leider nicht beeindrucken lassen oder Wiprächtiger sogar die inzwischen übliche Verletzung des Prinzips der Gewaltenteilung vorwerfen. Gefolgschaft erlangt man als Politiker bekanntlich nicht durch weise Zurückhaltung, sondern durch markige Medienauftritte mit populärem Geschwätz.  Davon werden wir am 3. Juni die Ohren voll kriegen.