Was ist Arglist?

Ein wunderbarer Aufsatz bringt sehr viel Klarheit in das von vielen verwünschte Tatbestandsmerkmal der Arglist in Art. 146 und 151 StGB.

Jürg-Beat Ackermann/Stefan Maeder, Arglist beim Betrug: bestimmt ohne Opfermitverantwortung und “Treu und Glauben”, forumpoenale 4/2023, 289 ff.

Kürzestfassung: Arglist bezieht sich allein auf die erforderliche Qualität der Täuschungshandlung mit Blick auf die Eigenschaften und Möglichkeiten der Zielperson.