Was ist Pornografie? I know it when I see it!

Diese Frage nach dem Pornografie-Begriff stellt sich erneut, wenn man die Meldungen über die Einstellung von Strafverfahren wegen Verdachts der Kinderpronografie durch die Staatsanwaltschaft Köln (Operation Himmel) liest. heise online ist etwa folgendes zu entnehmen:

“Das waren meist Posing-Bilder”, erklärt Wolf, zwar seien nackte Kinder zu sehen gewesen, allerdings war kein sexueller Missbrauch abgebildet.

Nach schweizerischer Rechtsprechung wären solche Posing-Bilder vielleicht bereits tatbeständlich (vgl. einen früheren Beitrag mit weiteren Hinweisen).

Dass der Pornografie-Begriff Schwierigkeiten bereitet, ist nicht neu. In einer “concurring opinion” kapitulierte ein US-Bundesrichter anno 1964 mit folgenden Worten (378 U.S. 184, Jacobellis v. Ohio, Stewart, concurring):

I shall not today attempt further to define the kinds of material I understand to be embraced within that shorthand description, and perhaps I could never succeed in intelligibly doing so. But I know it when I see it, and the motion picture involved in this case is not that (Hervorhebung durch mich).

Wie es zu dieser oft (und meist nicht korrekt) zitierten Erwägung kam, war jüngst im Law Blog des Wall Street Journal nachzulesen.