Was ist Pornografie? I know it when I see it!
Diese Frage nach dem Pornografie-Begriff stellt sich erneut, wenn man die Meldungen über die Einstellung von Strafverfahren wegen Verdachts der Kinderpronografie durch die Staatsanwaltschaft Köln (Operation Himmel) liest. heise online ist etwa folgendes zu entnehmen:
“Das waren meist Posing-Bilder”, erklärt Wolf, zwar seien nackte Kinder zu sehen gewesen, allerdings war kein sexueller Missbrauch abgebildet.
Nach schweizerischer Rechtsprechung wären solche Posing-Bilder vielleicht bereits tatbeständlich (vgl. einen früheren Beitrag mit weiteren Hinweisen).
Dass der Pornografie-Begriff Schwierigkeiten bereitet, ist nicht neu. In einer “concurring opinion” kapitulierte ein US-Bundesrichter anno 1964 mit folgenden Worten (378 U.S. 184, Jacobellis v. Ohio, Stewart, concurring):
I shall not today attempt further to define the kinds of material I understand to be embraced within that shorthand description, and perhaps I could never succeed in intelligibly doing so. But I know it when I see it, and the motion picture involved in this case is not that (Hervorhebung durch mich).
Wie es zu dieser oft (und meist nicht korrekt) zitierten Erwägung kam, war jüngst im Law Blog des Wall Street Journal nachzulesen.
§5 Abs. 1 Nr. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) – in Deutschland zum Glueck absolut verbotener Inhalt.
Nicht “absolut verboten”, nur der Vertrieb. Besitz und Herstellung von Posingbildern sind erlaubt. Wo ist sonst die Grenze?
Aber nun ja, demnächst wird das alles eh verboten für <18 Jahre erscheinende Personen auf Abbildungen.
Dann entscheidet der Richter, was “aufreizend” ist.
Vergesst nicht, dass das Abbildungsverbot von nackten Kindern auch wieder auf diese mit zurückschlägt. Was nicht abgebildet werden darf, muss strafwürdig und eine Sünde sein!
So war es jedenfalls lange Zeit mit der Homosexualität… Ich warte auf den Tag, wo FKK verboten werden wird!
Pornografie ist immer im Auge des Betrachters zu finden! Nicht immer aber auf den Abbildungen.
Was ist, wenn es sich um Comicbilder handelt? Ist das Kinderpornographie oder nicht?
Comics sind nach wohl herrschender Meinung geeignete Tatobjekte. Der Pornografietatbestand schützt eben nicht bloss klar fassbare Rechtsgüter wie die sexuelle Integrität. Er soll auch dem Jugendschutz dienen und der drohenden Verrohung der Gesellschaft beikommen. Freiere Rechtsordnungen stellen virtuelle Darstellungen nicht unter Strafe.
Aha, interessant …
Kurz für den normalsterblichen Leser übersetzt: Kinderpornographie ist auch als Karikatur strafbar. Es gibt jedoch Länder, in denen das nicht der Fall ist.
Nun zurück zum Thema:
Demzufolge wäre die Beschreibung von sexuellen Handlungen mit Kinder auch in literarischer Form strafbar? Stimmt diese Annahme?
Danke für die Übersetzung und sorry, dass sie notwendig war.
Ja, auch in literarischer Form kann es pornografisch sein. Das wäre dann eine pornografische Schrift im Sinne von Art. 197 Ziff. 1 StGB, der wie folgt lautet:
Nur mal ne Frage: Wenn man ein nacktes oder nicht ganz angezogenes Kind fotografiert, z. B. sein eigenes während des Urlaubs am Strand (kleine Kinder laufen da ja oft nackig rum), und das bei z. B. Flickr online stellt, weil da eben alle Kinder- oder Familienfotos sind, kann sich ja jeder das ansehen, runterladen usw. Wenn sich jetzt ein Dritter aus so einem Foto eine Wichsvorlage macht (sorry, aber das ist das beste Wort dafür), kann man das Uploaden zu Flickr doch schon “das Bereitstellen von Pornografie” nennen?
Ich hab auch so ein Problem. Ich habe den Koran zuhause. Dort wird beschrieben, wie der Mohammed die Ehe an einem 9-jährigen Kind vollzieht (Ayshe).
Mache ich mich deshalb strafbar?
Smeeth: Es kommt – wie immer – darauf an (s. dazu den früheren Beitrag und den Link auf den Bundesgerichtsentscheid). Im verlinkten Entscheid ist folgende Formel zu lesen:
Windisch: Zum Besitz des Koran äussere ich mich nicht. Vielleicht hilft das Zitat oben weiter.
Da bin ich jetzt aber im Dilemma … wenn also jemand ein Text, Bild, etc. macht, bei dem er eine sexuelle Handlung mit einem Kind vollzieht, dies aber nicht sexuell aufreizend ist – persönlich finde ich es gar widerlich – dann wäre es ja keine Pornographie.
Da ich davon ausgehe, dass die meisten Menschen das ebenfalls als wiederlich empfinden, gäbe es den Tatbestand der Kinderpornographie somit ja nicht.