Was kostet eigentlich eine Strafuntersuchung?

Ich weiss, diese Frage stellt man als Strafverteidiger, der in jedem Gerichtsverfahren sein Honorar und seine Auslagen beziffern und rechtfertigen muss, nicht. Umso begrüssenswerter ist es, wenn sich wenigstens die Politik ab und zu danach erkundigt. So geschehen im Kanton Zürich, wo der Regierungsrat zu den Kosten des SAirGroup-Strafprozesses Auskünfte erteilen musste. Von den rund CHF 10 Mio. entfielen auf die internen Personalkosten CHF 5.3 Mio:

  • Staatsanwälte: CHF 2 Mio. (12,000 Stunden zu CHF 167.00)
  • juristisches Sekretariat: CHF 1.4 Mio. (12,000 Stunden zu CHF 117.00)
  • Verwaltungsangestellte: CHF 1,6 Mio. (16,000 Stunden zu CHF 100.00)
  • Leitender Staatsanwalt und leitender Oberstaatsanwalt: CHF 0.3 Mio. (1,600 Stunden zu CHF 188).

Das sind stolze Zahlen. Einem Offizialverteidiger zahlt der Staat demnach etwa den gleichen Stundenansatz wie einem Swissair-Staatsanwalt. Der Offizialverteidiger hat davon allerdings seine ganze Infrastruktur samt Personalkosten zu zahlen. Viel wichtiger als der Stundenansatz ist aber, dass dem Offizialverteidiger nur die Stunden bezahlt werden, die das Gericht als begründet und angemessen erkennt.

Weil die Anwälte nichts so fürchten wie die Kürzung ihrer Kostennoten, machen sie einen nicht unerheblichen Teil ihres Aufwands gar nicht erst geltend. Dazu kommt, dass man sich nicht gern als Anwalt outet, der vielleicht ein bisschen länger braucht, bis er das Wesentliche erkannt und die richtige Verteidigungsstrategie gefunden hat. Und schliesslich will man ja nicht als unverschämter Abzocker gelten, zumal ein solcher Ruf zur Kürzung jeder weiteren Kostennote führt. Diese Mechanismen führen dazu, dass die Waffengleichheit, die immerhin aus Art. 6 Ziff. 1 EMRK abgeleitet wird, im Strafprozess zur leeren Floskel degeneriert.

Quelle: NZZ Nr. 166 vom 20.07.2007, 41.