Was unterscheidet den Schwarzfahrer vom gefährlichen Straftäter?

Die Frage ist nicht leicht zu beantworten. Wahrscheinlich ist “Schwarzfahren” aus Sicht führender Kriminologen ein Einstiegsdelikt für schwerwiegendere Gewaltstraftaten (s. meinen früheren Beitrag). So gesehen macht es durchaus Sinn, Schwarzfahrer wie vom Parlament (aus anderen Gründen) beschlossen landesweit zentral zu erfassen (s. meinen früheren Beitrag). Erst recht müssten dann aber gefährliche Gewaltstraftäter zentral erfasst werden, was die kantonalen Polizeidirektoren (KKJPD) jetzt aber abgelehnt haben. Noch viel bemerkenswerter als die Ablehnung ist die Begründung.

Dazu wird KKJPD-Vorstandsmitglied und einer der hellsten Köpfe des Landes, Herr Regierungstrat  Martin Graf, wie folgt zitiert:

 «Aus der Sicht der Mehrheit der Justiz- und Polizeidirektoren hätte ein Register zur Folge gehabt, dass man eine Scheinsicherheit bekommt.» Denn die Straftäter, die nicht im Register verzeichnet wären, gälten automatisch als nicht gefährlich. Was nicht stimme, so Graf.

Daraus folgt:

  1. Jeder ist potentiell ein Schwarzfahrer, weshalb das Register nicht einzuführen ist (Scheinsicherheit).
  2. Jeder ist potentiell ein gefährlicher Straftäter (v.a. wenn er schon mal schwarz gefahren ist).
  3. Es braucht nur noch ein Register, das Einwohnerregister.
  4. Auch das Einwohnerregister macht nur Sinn, wenn die darin verzeichneten (potentiell) Kriminellen überwacht werden (danach ist es zu spät).
  5. Die GPS-Überwachung, die per 1.1.2015 für bestimmte Straftäter ermöglicht wird, muss zwecks wirksamer Prävention auf alle im Register eingetragenen Einwohner ausgedehnt werden.
  6. Wer nichts zu verbergen hat, wird nichts gegen 5. einwenden.