Wem gehören die Aktien?

Im Kanton Schwyz hat ein beschuldigter „Strohmann“ Aktien verkauft, die ihm wirtschaftlich nicht gehörten. Er hat das Aktienbuch der betreffenden Gesellschaft neu ausgestellt und dem Erwerber ein neues Aktienzertifikat ausgestellt. Auf die Strafanzeige des wirtschaftlich berechtigten Aktionärs trat die Staatsanwaltschaft ebenso wenig ein wie das Obergericht auf dessen Beschwerde.

Für die Nichtanhandnahme scheint es gute Gründe zu geben. Nicht gut waren aber gemäss Bundesgericht die Gründe, mit denen das Kantonsgericht Schwyz nicht auf die Beschwerde des Strafanzeigers eingetreten ist (BGer 6B_990/2016 vom 03.02.2017).:

Der Vorinstanz kann nicht gefolgt werden, wenn sie die Beschwerdeberechtigung des Beschwerdeführers verneint. Sie hält zwar zutreffend fest, nach dessen Strafanzeige sei das durch das inkriminierte Verhalten des Beschwerdegegners – Verkauf der Aktien der B. AG an Dritte und die Neuausstellung des Aktienbuchs sowie eines Aktienzertifikats – verletzte Rechtsgut [bei den zur Anzeige gebrachten Vermögensdelikten] das Vermögen in Form der verkauften Aktien. Offensichtlich unrichtig ist aber, dass dieses Vermögen der Gesellschaft gehört. Vorliegend ist somit entgegen der Auffassung der Vorinstanz nicht massgebend, dass der Beschwerdeführer am Kapital der Gesellschaft bloss wirtschaftlich Berechtigter ist. Die angeblich begangenen Vermögensdelikte erfolgten nicht zum Nachteil der Gesellschaft, sondern zum Nachteil des Beschwerdeführers, als Eigentümer der verkauften Namenaktien. In Bezug auf das angebliche Urkundendelikt wirft der Beschwerdeführer dem Beschwerdegegner vor, er habe eigenmächtig das Aktienbuch und ein Aktienzertifikat neu ausgestellt, womit auch die Interessen des Beschwerdeführers unmittelbar verletzt wurden (E. 2.4).

Dass ein zweitinstanzliches Gericht einen solchen Bock schiessen kann, ist schwer verständlich. Nicht leicht verständlich ist aber auch, dass der Strafanzeiger strafrechtliche Schritte mit seiner Strafanzeige (und den Rechtsmitteln) ein derart hohes Risiko auf sich nehmen kann. Könnte am Ende nicht er selbst hängen?