Wenn der Verteidiger dem Staatsanwalt nicht passt
Bis vor Bundesgericht wehrte sich die zuständige Staatsanwaltschaft dagegen, dass eine Beschuldigte vom amtlichen Verteidiger ihres Sohnes, den sie begünstigt haben soll, verteidigt wird. Ganz unverständlich scheint die Haltung der Staatsanwaltschaft auf den ersten Blick ja nicht zu sein. Weil ihre Beschwerde aber formell nicht genügte, konnte das Bundesgericht nicht eintreten (BGer 1B_211/2013 vom 18.06.2013). Der Fall zeigt einmal mehr, dass das Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft nicht sachgerecht ist. Ich bin dezidiert der Meinung, dass ein kantonaler Staatsanwalt zu akzeptieren hat, wenn er vor seiner kantonalen Beschwerdeinstanz zurück gepfiffen wird.
Weshalb wird der die Beschwerde führende Staatsanwalt nicht namentlich genannt? Dieses Privileg scheint jeweils uns Anwälten vorbehalten zu bleiben.
Die Anwälte werden ja auch nur genannt, wenn sie als Vertreter der Beschwerdeführer handeln. Und selbst dann werden nicht sie, sondern ihre Klienten gedemütigt, indem Letzteren vorgeworfen wird, ihre Kritik sei appellatorisch.