Wenn sich der Staat selbst beschäftigt …

… kommt es zu Urteilen wie diesem hier. Zu beurteilen hatte ein Einzelrichter des Bundesstrafgerichts (!) einen Drohbrief an ein Bundesamt. Das Bundesamt erstattete Strafanzeige gegen den Absender und machte privatrechtliche Ansprüche geltend.

Interessant sind die Erwägungen zu den Kosten. Die Bundesanwaltschaft machte CHF 6,000.00 geltend, konnte diese aber nicht begründen. Als angemessen erschienen dem Einzelrichter CHF 300.00 mit dem Hinweis, dass das Verfahren an den Kanton Aargau hätte abgetreten werden können, wo es mittels Strafbefehl erledigt worden wäre.