Wer hat zu richten?
Das Bundesstrafgericht, Beschwerdekammer, erinnert die Bundesanwaltschaft an den Grundsatz “in dubio pro duriore” und kassiert eine Einstellungsverfügung mit einem ungewöhnlich scharfen Appell (BStGer, BB.2014.8 vom 12.08.2014):
Die [Bundesanwaltschaft] ist als Untersuchungsbehörde nicht dazu berufen, über Recht oder Unrecht zu richten, und entsprechend dem Grundsatz “in dubio pro duriore” hat sie in der vorliegenden Situation die Untersuchung weiterzuführen und Anklage zu erheben.
Man mag von diesem Satz halten was man will. Sicher ist, dass das Bundesstrafgericht eines der letzten Justizorgane ist, das sich für die Justiz stark macht.
Aufgrund der Indizien dürfte der Beschuldigte am Anschlag in irgendeiner Art beteiligt gewesen sein, aber ohne den Nachweis, welchen Tatbeitrag er geleistet hat, lässt sich kaum eine Anklage verfassen, bzw. nur eine mit (sehr) vielen “eventualiter” bzw. “oder” Sätzen…