Wer wurde getäuscht, wer geschädigt?
In einem Strafverfahren wegen Betrugs waren sich die erste und die zweite Instanz nicht einig darin, wer denn nun geschädigt worden sein soll. Das spielte nach Bundesgericht aber auch keine Rolle (BGer 6B_832/2013 vom 16.06.2014):
Unbehelflich ist auch, was der Beschwerdeführer gegen den Schuldspruch des Betruges zum Nachteil von G. bzw. der F. GmbH vorbringt. Insbesondere ist nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz annimmt, der Schaden sei letztlich nicht bei G. persönlich, sondern bei seiner Gesellschaft eingetreten. Inwiefern darin eine Verletzung des Anklagegrundsatzes liegen soll, ist nicht ersichtlich, zumal die Vorinstanz nicht vom in der Anklageschrift umschriebenen Sachverhalt abweicht. Insbesondere geht die Vorinstanz nicht von einem anderen Täuschungsopfer aus (E. 2.2).
So ganz unerheblich kann das alles doch aber kaum sein, oder sehe ich das falsch?