Wie lange dauert ein Augenblick?

Das OLG Hamm stellte sich diese Frage, um dem vom Bundesgerichtshof benützten Begriff des Augenblickversagens auf die Spur zu kommen. Nach seiner Definition ist unter Augenblick eine “sehr kurze Zeitspanne” zu verstehen, die jedenfalls kürzer als 5.76 Sekunden ist. Der Entscheid des OLG Hamm ist bei Burhoff Online nachzulesen.