Wie tüchtig sind unsere Bundesrichter?

Antworten auf diese Frage wollten 28 Bundesparlamentarier mit der Parlamentarischen Initiative 09.458 mittels Einsicht in die gerichtsinternen Statistiken erhalten. Die RK-NR beantragt Nichteintreten. Sie begründet den Antrag gemäss Jusletter (kostenpflichtig) wie folgt:

In den Augen der Kommissionsmehrheit geben individuelle Erledigungsstatistiken höchstens Aufschluss über eine quantitative Erledigungseffizienz. Sie eignen sich demgegenüber nicht, eine transparente Aussage über die Qualität der geleisteten Arbeit zu machen. Das bereits heute vorhandene gesamtgerichtsbezogene interne Controllingsystem bietet Möglichkeit genug, die meisten Fragen, die sich aus Sicht der Oberaufsicht stellen, zu beantworten. Aus diesem Grund empfindet die Kommissionsmehrheit eine Einführung individueller Erledigungsstatistiken als unverhältnismässig. Ausserdem äussert sie Bedenken hinsichtlich der verfassungsmässig garantierten Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter.

Ich bin mir nicht sicher, ob diese Argumente stichhaltig sind, zumal sie selbst das Eingeständnis enthalten, dass nicht alle Fragen, die sich aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht stellen, beantwortet werden können.

Um die Transparenz der Justiz ist es nicht nur an den  Bundesgerichten eher schlecht bestellt. Bei allem Verständnis für eine unabhängig funktionierende Justiz – vertrauensfördernd war Geheimniskrämerei noch nie (vgl. in diesem Zusammenhang auch Felber, Herold und Watchdog, SJZ 105 Nr. 22).