Wiedereinführung der Todesstrafe

In der Schweiz soll eine Volksinitiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe lanciert werden (vgl. dazu die vielfach kommentierten Beiträge bei  Tages-Anzeiger online und NZZonline). Soweit ich richtig recherchiert habe, scheiterte eine ähnliche Initiative im Jahr 1985 im Sammelstadium. Damals ging es darum, den Handel mit harten Drogen mit dem Tod zu bestrafen. Die geplante Initiative zielt offenbar auf „Mord mit sexuellem Missbrauch“, also eine Art Supermord.

An der Anzahl der Unterschriften wird es diesmal nach meiner Einschätzung nicht mehr scheitern. Hunderttausend finden sich wahrscheinlich für jede noch so irrsinnige Idee. Es ist ja wahrscheinlich nichts dagegen einzuwenden, von Zeit zu Zeit über längst gelöst geglaubte Grundsatzfragen neu nachzudenken und kontrovers zu diskutieren. Aber muss man wirklich eine Volksabstimmung durchführen, wenn man ein „ja“ ohnehin nicht umsetzen kann? Nun, man muss nicht, aber man darf und man kann. So sind die Regeln. Sie sind wie so viele andere falsch, aber sie sind.