Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963
Ein U.S.-Bundesgericht hatte ich mit der Frage zu befassen, ob eine Verletzung von Art. 36 Ziff. 1 lit. b des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 zur Aufhebung eines Strafurteils führen kann (vgl. dazu den Entscheid No. 04-14669 vom 15.12.2005 des U.S. Court of Appeals for the Eleventh Circuit). Der Appellant hatte sich erfolglos auf ein Urteil des ICJ vom 31.03.2004 (Mexico v. USA, Avena et al.) berufen.
Ich weise auf die Entscheide hin, weil die Schweiz auch Vertragsstaat ist und ich mich frage, ob man sich hierzulande bewusst ist, dass das Übereinkommen Rechte für Untersuchungshäftlinge beinhaltet und die Strafverfolgungsbehörden zur Information über diese Rechte verpflichtet.