Wieviele Bundesrichter?

Einen interessanten Aspekt zur Anzahl der Bundesrichter wirft fel. in die gegenwärtige Diskussion (s. Jusletter vom 31. Oktober 2005 (Nr. 254), S. 9 und NZZ Offline vom 31.10.2005). Er schlägt vor, fest fünf Richter pro Kammer (total nur 35!) zu wählen, damit der jeweilige Abteilungspräsident Grundsatzentscheidungen nicht bereits durch die Besetzung der Richterbank beeinflussen kann.