Willkür ohne Folgen

In einem Entscheid, den ich auch nach mehrfacher Lektüre nicht verstehe, wirft das Bundesgericht dem Obergericht AG vor, in Willkür verfallen zu sein (BGer 7B_692/2023 vom 29.11.2024):

Zusammengefasst ist festzuhalten, dass die Vorinstanz den Sachverhalt willkürlich festgestellt hat. Der Beschwerdeführer selbst und nicht Rechtsanwalt B. führte mit der Eingabe vom 14. Juni 2023 Beschwerde gegen die Verfügung der Präsidentin des Bezirksgerichts Baden vom 2. Juni 2023. Die Beschwerde vom 14. Juni 2024 genügt nach zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz den Begründungsanforderungen, weswegen sie auf die (einzige) ihr vorgelegte Beschwerde hätte eintreten müssen: Die des Beschwerdeführers, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B. und erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt Kenad Melunovic Marini (E. 2.7).

Das Bundesgericht weist die Beschwerde der beschuldigten Person, vor Bundesgericht vertreten durch ihren erbetenen Verteidiger, ab und gewährt ihr nicht einmal die unentgeltliche Rechtspflege. Wer erklärt es in einfachen Worten? Ich kann es nicht.