Willkürliche Bilderidentifikation
Manche Richter schaffen auch das Unmögliche. Sie identifizieren Beschuldigte, obwohl ein Abgleich des Radarfotos mit dem Bild des Beschwerdeführers gar nicht möglich sei. Das Obergericht führte ein schriftliches Verfahren durch und verwies auf die Feststellungen der ersten Instanz.
Das Bundesgericht kassiert wegen Willkür (BGer 6B_731/2022 vom 24.05.2022):
Der Umstand, dass die erste Instanz den Beschwerdeführer auf einem Passfoto zu erkennen glaubte, das nachweislich einen der anderen potentiellen Fahrer abbildet, muss gleichzeitig und unweigerlich massgebliche Zweifel an der Richtigkeit der Identifikation auf dem Radarbild begründen. Dies umso mehr, als die Radaraufnahme von deutlich schlechterer Qualität als die eingereichten Passfotos ist. Die erstinstanzliche Feststellung, wonach es sich beim Fahrer um den Beschwerdeführer handle, erweist sich vor diesem Hintergrund als unhaltbar (E. 1.4).