Willkürliche kantonale Strafrechtsprechung
Das Bundesgericht (BGer 6B_1078/2009 vom 13.12.2010, Fünferbesetzung) zerfetzt ein Urteil der Vorinstanz, die den Beschwerdeführer wegen verschiedener Sexualdelikte schuldig gesprochen hatte. u.a. in einem Fall, der landesweit das Medieninteresse geweckt hatte, was die kantonalen Gerichte offenbar immer wieder negativ zu beeinflussen scheint.
Im vorliegenden Fall erwies sich die Sachverhaltsdarstellung der Vorinstanz als willkürlich. Soweit ersichtlich dringt der Beschwerdeführer mit jeder einzelnen Kritik an der Beweiswüridgung durch. Wie erst kürzlich (s. meinen früheren Beitrag) wirft das Bundesgericht auch hier der Vorinstanz vor, in aussagepsyvchologische Spekulationen verfallen zu sein:
Die Vorinstanz leitet aus dem Nachtatverhalten allerdings ein starkes Indiz für die Glaubhaftigkeit der Aussagen ab, was zu weit führt. Der Beschwerdeführer macht in diesem Zusammenhang zu Recht geltend, ohne Beizug eines psychiatrischen Experten sei das erwähnte psychologische Phänomen einer Fixierung auf triviale Gegenstände nach einem traumatischen Ereignis (angefochtenes Urteil, S. 8) lediglich eine unbewiesene Spekulation (E. 3.4.2).
Der Entscheid des Bundesgerichts wirft kein gutes Licht auf das Urteil der Vorinstanz. Ich verzichte hier aber auf weitere Zitate.
Hehe, hab das Urteil schon vorher gelesen, hoffentlich zerstückelt das BGer dann die Vorinstanz in meinem Fall auch so. Ist zwar bei mir gerade umgekehrt, aber trotzdem ähnlich was die Sachverhaltsdarstellung ohne jegliche Gutachten der Vorinstanz betrifft.
Irgendwie scheinen kantonale Richter der Meinung zu sein sie seien gleichzeitig medizinisch-psychologische Experten, gerade dann wenn es um Themen wie Traumatologie geht. Doch genau diese Themen sind höchst komplex und ich weiss aus eigener Erfahrung, dass es in der Schweiz nur wenige gute Experten dafür gibt, die wirklich wissen von was sie sprechen. Deshalb erstaunt es mich immer sehr, wenn dann kantonale Richter ohne Experten solchen Themen beurteilen.
Wie man hier aber gesehen hat, klappt das anscheinend dann doch nicht wenn es dann vor Bundesgericht landet.
Und wie es scheint, spielt es auch keine Rolle ob Täter oder Opfer bei den kantonalen Gerichten, bei beiden werden falsche und willkürliche Sachverhaltsdarstellungen zu traumatischen Ereignissen ohne Beizug eines psychiatrischen Experten erstellt.
Bleibt nur zu hoffen, dass sich das durch solche BGer Urteile ändern wird.