Willkürliche kantonale Strafrechtsprechung

Das Bundesgericht (BGer 6B_1078/2009 vom 13.12.2010, Fünferbesetzung) zerfetzt ein Urteil der Vorinstanz, die den Beschwerdeführer wegen verschiedener Sexualdelikte schuldig gesprochen hatte. u.a. in einem Fall, der landesweit das Medieninteresse geweckt hatte, was die kantonalen Gerichte offenbar immer wieder negativ zu beeinflussen scheint.

Im vorliegenden Fall erwies sich die Sachverhaltsdarstellung der Vorinstanz als willkürlich. Soweit ersichtlich dringt der Beschwerdeführer mit jeder einzelnen Kritik an der Beweiswüridgung durch. Wie erst kürzlich (s. meinen früheren Beitrag) wirft das Bundesgericht auch hier der Vorinstanz vor, in aussagepsyvchologische Spekulationen verfallen zu sein:

Die Vorinstanz leitet aus dem Nachtatverhalten allerdings ein starkes Indiz für die Glaubhaftigkeit der Aussagen ab, was zu weit führt. Der Beschwerdeführer macht in diesem Zusammenhang zu Recht geltend, ohne Beizug eines psychiatrischen Experten sei das erwähnte psychologische Phänomen einer Fixierung auf triviale Gegenstände nach einem traumatischen Ereignis (angefochtenes Urteil, S. 8) lediglich eine unbewiesene Spekulation (E. 3.4.2).

Der Entscheid des Bundesgerichts wirft kein gutes Licht auf das Urteil der Vorinstanz. Ich verzichte hier aber auf weitere Zitate.