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Die Grosse Kammer hat den Antrag der Schweiz zurückgewiesen, die in EGMR, 03.12.2019, I.L. gegen die Schweiz, Nr. 72939/16 festgestellte Verletzung von Art. 5 EMRK zu überprüfen.
Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Die Grosse Kammer hat den Antrag der Schweiz zurückgewiesen, die in EGMR, 03.12.2019, I.L. gegen die Schweiz, Nr. 72939/16 festgestellte Verletzung von Art. 5 EMRK zu überprüfen.
„Aber es ist eine seltsame Tatsache, dass das Entsetzliche seinen Schrecken verliert, wenn es sich immer wiederholt“.
Michael Ende
Aber mal hand aufs herz: sofern man die voraussetzung akzeptiert, dass eine konstante rechtsprechung ausnahmsweise eine ausdrückliche gesetzliche regelung zu ersetzen vermag (so offenbar die rechtsprechung des egmr), handelt es sich beim entscheid des egmr um einen schwer nachvollziehbaren entscheid. Die rechtsprechung des bg in dieser frage war und ist konstant (ob sie es wohl bleibt?).
@Konstanze: ist so. Konstant unhaltbar. Prozessuales Analogieverbot bei Grundrechtseingriffen.
Das überzeugt, Danke
Die Rückweisung durch den EGMR ist absolut richtig und wichtig! Sämtliche Verteidiger sollten für ihre Mandanten in dieser Haftsituation sofort die Haftprüfung verlangen. Soll der Staat, da er die Menschen nicht freilassen wird, zumindest bezahlen für die illegalen Inhaftierungen…
6 I.L. vergleichbare Beschwerden sind nunmehr durch gütliche Einigung mit den Beschwerdeführern erledigt worden: https://hudoc.echr.coe.int/eng#%7B%22respondent%22:%5B%22CHE%22%5D,%22documentcollectionid2%22:%5B%22DECGRANDCHAMBER%22,%22ADMISSIBILITY%22,%22ADMISSIBILITYCOM%22,%22DECCOMMISSION%22,%22COMMUNICATEDCASES%22,%22CLIN%22,%22ADVISORYOPINIONS%22,%22REPORTS%22,%22RESOLUTIONS%22%5D,%22kpdate%22:%5B%222022-05-11T00:00:00.0Z%22,%222022-06-11T00:00:00.0Z%22%5D,%22typedescription%22:%5B%228%22,%2210%22%5D%7D