Wirtepatent c. Anwaltspatent
Das Bundesgericht kassiert auf Beschwerde des zuständigen Staatsanwalts hin einen Freispruch wegen Verletzung der Maxime “in dubio pro reo” (BGer 6B_625/2008 vom 16.01.2009). Der in dubio-Freispruch beruhe auf einer willkürlichen Beweiswürdigung durch die Vorinstanz.
In der Sache ging es um einen Faustschlag ins Gesicht eines Rechtsanwalts, dessen Glaubwürdigkeit die Vorinstanz offenbar als nicht sehr hoch einstufte. Sie hatte den Taxiunternehmer und Gastwirt unter anderem mit der Begründung freigesprochen, es sei nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht anzunehmen, er würde eine einfache Körperverletzung begehen und damit den Verlust der Berufsausübungsbewilligungen riskieren.
Das Bundesgericht kontert auf der selben Schiene. Es sei “merkwürdig”,
wenn die Vorinstanz andererseits die Möglichkeit nicht von der Hand weist, dass der Zivilkläger letztendlich die Gelegenheit benutzt habe, den Beschwerdegegner als Täter zu bezeichnen. Denn wenn der Zivilkläger den Beschwerdegegner bewusst fälschlicherweise der einfachen Körperverletzung, begangen durch einen Faustschlag ins Gesicht, beschuldigt hätte, so hätte er bei einer diesfalls möglichen Verurteilung wegen falscher Anschuldigung (Art. 303 StGB) den Verlust seines Rechtsanwaltspatents riskiert.