Wirtschaftliche Berechtigung?
Das Bundesgericht hätte sich nach Auffassung einer Beschwerdeführerin jüngst mit der Frage auseinandersetzen müssen (BGer 6B_1315/2019 vom 03.06.2020), belässt es aber bei folgender Feststellung:
Die Vorinstanz würdigt die Beweise vielmehr umfassend, wobei sie sich wesentlich auf die Angaben der Beschwerdeführerin selbst stützt. Sie kommt nachvollziehbar zum Schluss, dass die Beschwerdeführerin das Formular A wahrheitswidrig als wirtschaftlich Berechtigte der B. Ltd. unterzeichnete und, dass sie unter den gegebenen Umständen um ihre fehlende Berechtigung wusste resp. zumindest wissen musste. Ob die vorinstanzliche Definition von wirtschaftlicher Berechtigung rechtlich zutreffend ist, ist in diesem Zusammenhang ohne Belang (E. 1.2.3, Hervorhebungen durch mich).
Hauptsache Verurteilung.