Wo sind die Bilder gespeichert?

Wer behauptet, auf seinen beiden Mobiltelefonen seien Bilder gespeichert, die durch seinen Anspruch auf Privatsphäre geschützt sind, muss gemäss Bundesgericht bereits im Entsiegelungsverfahren substantiieren, wo die Bilder abgespeichert sind (BGer 1B_564/2019 vom 17.06.2020).