Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme eines Mobilfelefons verfassungswidrig

Mit Beschluss vom 4. Februar 2005 (2 BvR 308/04) hat das Bundesverfassungsgericht erneut eine Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsmassnahmen gutgeheissen. Die Wohnungsdurchsuchung erfolgte ohne richterliche Anordnung und bezüglich der Rechtmässigkeit der Beschlagnahme des Mobiltelefons hätte aufgrund der Schwere des Eingriffs eine nachträgliche Kontrolle stattfinden müssen.