ZH: “Digital only” ab 01.01.2026

Die Kolleginnen und Kollegen, die im Parteien in Verfahren nach zürcherischen Verwaltungsrechtspflegegesetz vertreten, werden ab 1. Januar 2026 nur noch elektronische Eingaben machen können. Das Bundesgericht weist eine entsprechende Beschwerde ab (BGE 2C_113/2024 vom 03.12.2024, Publikation in der AS vorgesehen, Medienmitteilung).

Auch wenn ich den Entscheid für richtig halte, bin ich dankbar für die Beschwerde. IM Auge zu behalten ist an dieser Stelle auch Justitia 4.0 und das Inkrafttreten von BEKJ, geplant per 01.01.2027 mit einer grosszügigen Übergangslösung.