Ziviler Ungehorsam eines Obergerichts?

Die Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern hat in einem öffentlichkeitsträchtigen Beschwerdeverfahren die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das Bundesgericht lässt das (natürlich) nicht zu und zwingt das Obergericht, dieselbe Sache nun ein viertes Mal (!) zu entscheiden. Auch der neue Entscheid wird als Grundsatzentscheid behandelt (BGE 6B_1_2017 vom 06.03.2017. Publikation in der AS vorgesehen; vgl. zu diesem Verfahren auch meinen früheren Beitrag zum nachmaligen BGE 141 IV 396 sowie meinen ersten Beitrag zu BGer 320/2016 vom 26.05.2016).

Ich verzichte auf Zitate, da sie eigentlich nur die bisherigen Entscheide bestätigen.