Zu teures Bundesstrafgericht
Das Bundesgericht hebt einen Kostenentscheid des Bundesstrafgerichts in einem heute online gestellten Entscheid (1S.16/2006 vom 09.01.2007) auf:
Mit Blick darauf ist die Gerichtsgebühr von Fr. 20’000.– als übermässig hoch zu beurteilen. Zu berücksichtigen ist auch, dass das Bundesgericht in Fällen wie hier praxisgemäss keine derart hohen Gerichtsgebühren erhebt. Innerhalb der Bundesjustiz muss insoweit aber eine gewisse Kohärenz bestehen. Es geht nicht an, dass das Bundesstrafgericht in vergleichbaren Fällen deutlich höhere Gerichtsgebühren erhebt als das Bundesgericht (E. 7.4, Hervorhebung durch mich).
Vgl. dazu auch einen früheren Beitrag. Obwohl hier eine leichte Verstimmung nicht zu überhören ist („Was meinen die in Bellinzona eigentlich?“), könnte/sollte man den Faden ohne weiteres auch in Bezug auf die kantonalen Verfahren aufnehmen. Auch innerhalb der gesamten Landesjustiz sollte „eine gewisse Kohärenz“ bestehen, wovon wir teilweise weit entfernt sind.