Zulässige Datenbeschlagnahme beim eMail-Provider

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers wendete (BVerfG, 2 BvR 902/06 vom 16.06.2009).

Die wesentlichen Erwägungen sind in einer Pressemitteilung zusammengefasst. Sie enthalten eine Art Bedienungsanleitung, die auch dem Schutz der Privatsphäre Rechnung trägt:

Es muss sichergestellt werden, dass Kommunikationsinhalte des höchstpersönlichen Bereichs nicht gespeichert und verwertet, sondern unverzüglich gelöscht werden, wenn es ausnahmsweise zu ihrer Erhebung gekommen ist.